Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HamburgBoats, Inhaber Heiko Buhr, Moorfleeter Deich 356, 22113 Hamburg
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Miet- oder Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und dem Bootseigentümer über das Boot abgeschlossen wird. Mit Buchung erkennt der Mieter die allg. Vertragsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Der Chartervertrag beinhaltet die Bootsnutzung zum Zwecke der Erholung. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken, wie etwa Wettkämpfen, Gewerbeausübung und Sportzwecken ist nicht gestattet.
Fahrten sind bis zur Windstärke 4 gestattet, ansonsten ist der Liegeplatz nicht zu verlassen. Nimmt der Wind zu, sodass 4 Windstärken oder mehr erreicht werden, ist ein sicherer Liegeplatz aufzusuchen. Das Befahren des Fahrwassers ist nur innerhalb des Tonnenstrichs erlaubt. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie Nachtfahrten sind aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Die Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung und alle übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind zu beachten. Naturschutzgebiete dürfen nicht befahren oder betreten werden. Vorschriften und Anweisungen durch Ausschilderung oder Amtspersonen sind zu befolgen.
Bei Überschreiten der Maximalbelegung (350kg) oder Anbordbringen von Haustieren sowie das Rauchen an Bord, erlischt der Kautionsrückzahlungsanspruch.
1. Buchung und Vertragsabschluss
Der Nutzungsvertrag kommt erst durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch den Vercharterer (Vermieter) zustande. Der Mieter/Charterer muss dass 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Zahlungsbedingungen
100 % der Chartergebühr sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, auf alle Fälle vor Antritt des Aufenthaltes, fällig, ebenso wie die Kaution
3. Stornierungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt des Aufenthaltes ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:
Eintreffen der Stornierung bei weniger als 6 Wochen vor Beginn der Reise: 80 % des Mietpreises
Eintreffen der Stornierung zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Reise: 50 % des Mietpreises
Eintreffen der Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn der Reise: 30 % des Mietpreises
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Absendedatum) kann der Mieter ohne Angabe von Gründen kostenfrei den Vertrag widerrufen, maximal jedoch bis Antritt des Aufenthaltes, es sei denn, der Vertrag ist persönlich im Büro des Vercharterers geschlossen worden. Dem Mieter werden nach seinem wirksamen Widerruf alle Leistungen unverzüglich zurückgewährt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
4. Unverfügbarkeit
Ist der Vermieter wegen Eintritt unvorhergesehener Ereignisse nicht Imstande, das Boot zur Verfügung zu stellen, wird die gesamte angezahlte Summe zurückerstattet. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrtbeschränkungen, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hoch-/Niedrigwasser, Streik o.ä.
Ist der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht Imstande, das Boot rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, so hat er das Recht, das Boot 48 Stunden zu reparieren. Für die Zeit dieser Nichtverfügbarkeit des Bootes besteht seitens des Mieters kein Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch oder Rücktrittsrecht vom Mietvertrag (siehe auch Punkt 5.).
5. Haftung des Vermieters
Das Boot ist Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 € durch den Mieter. Diese Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterkunden für Schäden, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, z.B. die durch grobe Fahrlässigkeit an dem Charterboot entstandenen Schäden. Die Vertragsbedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieser Vereinbarung und können auf Wunsch angefordert werden. Sie liegen zudem im Büro des Vercharterers aus. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und die Ausrüstung mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, als sei es sein Eigentum, die Seemannschaft einzuhalten und ausreichende Erfahrungen im Führen eines Bootes mitzubringen. Er haftet dem Vermieter für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, wie auch für den Verlust des Boots. Der Mieter haftet Dritten gegenüber für Schäden, die durch ein unsachgemäßes Bedienen des Bootes von ihm verursacht worden sind.
Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, so haften beide gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstehenden Schaden kann der Vermieter auch dem Mieter gegenüber geltend machen. Ansprüche gegen den Vermieter sind für die ersten 48 Stunden ausgeschlossen, in denen das Boot aus Gründen festliegt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Eine Panne, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, gibt dem Mieter kein Recht auf Entschädigung oder Schadensersatz. Der Genussverlust aufgrund einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Mietzeit eintritt, ist kein Grund für die Rückzahlung oder Teilrückzahlung der Chartersumme, gleichgültig, welche Ursache die Havarie hatte. Die Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichem Eigentum des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Verlust oder die Schäden grob Fahrlässig oder Vorsätzlich herbeigeführt. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
6. Bootspflege und Motorüberwachung
Der Mieter erhält vor Fahrtantritt eine Einweisung in die Handhabe des Bootes. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Befinden einer Unfähigkeit des Mieters das Boot sicher zu führen, das Nutzen des Bootes als fahrende Ferienwohnung zu untersagen und nur zur Nutzung als liegende Unterkunft zu gewähren.
Während der Fahrt ist auf die Kühlwassertemperatur zu achten. Bei erhöhter Temperatur muss der Motor sofort ausgeschaltet werden und der Vercharterer benachrichtigt werden. Motorschäden werden nicht von der Versicherung getragen. Bleibt der Charterer durch sein Verschulden z.B. unsachgemäßes Benutzen der Batterien liegen, muss er für die Bergungskosten aufkommen.
An Bord sollten Bordschuhe mit hellen und weichen, sauberen Sohlen getragen werden. Unter Deck werden Hausschuhe empfohlen und zur Verfügung gestellt.
7. Begrenzung des Fahrgebietes / ausgenommene Fahrgebiete
Das Fahrgebiet begrenzt sich auf die Dove Elbe von der Innenseite der Tatenberger Schleuse bis nach Bergedorf oder zum Stichkanal Neuengamme. Fahrten durch die Tatenberger Schleuse auf die Elbe und in den Hamburger Hafen sind nicht gestattet.
8. Übergabe / Rückgabe des Bootes
Die Übergabe und Übernahme des Bootes erfolgt per Checkliste im Hafen des Vermieters. Das Boot ist bei Rückkehr in einem sauberen und geräumten Zustand zu übergeben, andernfalls wird eine Sonderreinigung berechnet und von der Kaution einbehalten.
Die Übergabe und Rückgabe des Bootes erfolgt verbindlich zu den auf dem Chartervertrag angegebenen Terminen, Uhrzeiten und evtl. abweichend vereinbarten Orten. Erscheint der Charterer
nicht pünktlich zu dem vereinbarten Anreisetag und Uhrzeit, kann eine Übergabe im Zweifel durch den Vercharterer erst am Folgetag erfolgen.
Bei der Rückgabe des Bootes wird es und die Einrichtung überprüft. Der Vermieter ist berechtigt, einen Schadensersatz oder den Ersatz für Verlust zunächst mit der Kaution zu verrechnen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch Verzögerung entsteht .
9. Führerschein
Das Hausboot kann nur zum Fahren genutzt werden, wenn der Mieter über einen gültigen Sportbootführerschein ‚binnen‘ verfügt. Er hat ihn bei Buchung in Kopie und bei Antritt des Aufenthaltes im Original vorzeigen. Ausländische Sportbootführerscheine werden nur anerkannt, wenn der Mieter in dem Land gemeldet ist, in welchem er den Sportbootführerschein erworben hat und diese Führerscheine im Inland durch die Behörden anerkannt sind. Ist der Mieter nach Ansicht des Vermieters nach der Einweisungsfahrt trotz seines Sportbootführerscheins nicht in der Lage, das Boot sicher zu führen, kann der Vermieter dem Mieter die Nutzung des Bootes zum Fahren untersagen. Hieraus entstehen dem Mieter keine Ansprüche.
10. Beschädigung
Schäden, Kollisionen, Havarien und sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vercharterer zu melden und es ist darüber eine Niederschrift anzufertigen, sowie ggf. Fotos zu fertigen, welche von einer dritten kompetenten Person zu bestätigen sind (Zeuge). Die Rufnummer ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden nicht sofort bei der Rücknahme bemerkt wird.
11. Sonstiges
Haustiere und Fahrräder sind an Bord nicht erlaubt. Das Rauchen, offenes Feuer (Kerzen etc.), Grillen sind an Bord sind nicht gestattet. In die Bordtoilette sind keine Damenartikel, Feuchttücher o.Ä. aufgrund der Verstopfungs- und Überlaufgefahr zu werfen. Verstopfungsschäden durch unsachgemäße Nutzung des Mieters werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
12. Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sind oder werden Teile des Vertrages durch deutsche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.